• Nachdem Wirecard am Mittwoch mitteilte, dass der Umsatz um 40 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro angestiegen sei, wurde ein Bericht in der Onlineausgabe der Financial Times über finanzielle…

    BildVor drei Jahren wurde mit einem Bericht des bis dato unbekannten Analysedienstes Zatarra über Betrugsvorwüfe ein Kurssturz bei den Aktien der Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) ausgelöst. Anfang vergangenen Jahres wurden Anschuldigungen zu Unregelmäßigkeiten bei einer Übernahme in Indien von einer Quelle namens ,SIRF‘ (Southern Investigative Reporting Foundation) in Umlauf gebracht. Direkte Folge war ein vorübergehender Kursverfall von über 10 %. Die Vorwürfe wurden jedes Mal umgehend von Wirecard dementiert und erwiesen sich als haltlos.

    Nachdem Wirecard am Mittwoch mitteilte, dass der Umsatz um 40 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro angestiegen sei, wurde ein Bericht in der Onlineausgabe der Financial Times über finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Wirecard in Singapur veröffentlicht, welcher das Papier des DAX-Konzerns kurzzeitig um bis zu 25 % abstürzen lies. Dieser jüngste Bericht wurde vom Unternehmen sofort als falsch, irreführend und verleumderisch erklärt. Er habe keine Substanz und sei völlig bedeutungslos, war aus dem Konzern zu hören!

    Short-Attacken sind für viele Unternehmen nichts Neues und so wurde Wirecard als Börsenliebling bereits mehrfach solcher Attacken ausgesetzt, welche durch Anschuldigungen einen Kursverfall provozieren und so „eingeweihte“ Investoren hiervon profitieren lassen.

    Im Dezember des vergangenen Jahres wurde von der Staatsanwaltschaft München ein Strafbefehl beim Amtsgericht gegen den Herausgeber des Zatarra-Reports beantragt. Nach den Vorwürfen wurden 1,3 Milliarden Euro Börsenwert des digitalen Finanzdienstleisters aus dem Münchener Vorort vernichtet. Laut der Aktionärsvereinigung DSW besteht die Möglichkeit, das Anleger Schadensersatzforderungen gegen den Herausgeber gestellt werden können. Die DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt gab im Dezember bekannt, das mit dem festgestellten Straftatbestand der Marktmanipulation ein Schadensersatzanspruch durch geschädigte Investoren geltend gemacht werden könne. Voraussetzung sei lediglich ein deutscher Gerichtsstand: „Wir gehen davon aus, dass Anleger Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegen den Herausgeber des Börsenreports stellen können.“

    Intraday konnte sich die Aktie nach einigen Schreckminuten wieder stark erholen – von einem Tiefststand knapp über 130,- EUR konnte sich das Papier wieder auf über 149,- EUR erholen. Ein Zeichen dafür, dass die Anleger dem Konzern Vertrauen, die haltlosen Vorwürfe weitestgehend ignorieren und sich auf die hervorragenden Umsatzmeldungen, stetigen Erneuerungen der Partnerschaften mit namhaften Konzernen sowie neuen, weltweiten Kooperationen des Finanzdienstleisters konzentrieren.

    Jüngst wurde die Zusammenarbeit mit Google Pay ausgebaut und so ergänzt Wirecard seine mobile Bezahl-App ,boon‘ in Großbritannien, Irland und Spanien um die Wallet-Lösung von Google, welche sich nun zu Apple Pay, ,Fitbit Pay‘ und ,Garmin‘ Pay gesellt. Die ,boon‘-Kunden profitieren so von vollständig digitalisierten mobilen Zahlungsmöglichkeiten, unabhängig von Banken oder Mobilfunkanbietern.

    Die mobile, kontaktlose Bezahlung steht erst am Anfang. In einer Studie stellte Mastercard fest, dass in Europa die kontaktlosen Ausgaben für Mastercard und Maestro im Jahr 2017 um 145 % gestiegen sind. Weiterhin erwartet knapp ein Viertel der Europäer, dass sie in Zukunft kontaktlose Zahlungen mit ,Wearables‘ nutzen werden.

    Es herrscht eine hohe Verbrauchernachfrage nach digitalen Zahlungsmethoden und die Expansion von ,boon‘ für Google Pay in drei große europäische Märkte erfolgt in einer Zeit des schnellen Wachstums. Die App ist zudem bereits in Deutschland, Frankreich und Italien für Google Pay verfügbar. Unter iOS ist ,boon‘ in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, der Schweiz und Spanien verfügbar.

    Viele Grüße
    Ihr
    Jörg Schulte

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    Wirecard wird erneut mit haltlosen Vorwürfen zur Geldwäsche und Dokumentenfälschung konfrontiert

    veröffentlicht am 31. Januar 2019 in der Rubrik Presse - News
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