• Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet für die Aufhebung der Sperrung der Friedrichstraße für Autos bzw. erklärt diese für rechtswidrig – Verkehrsschilder müssen zurückgebaut werden.

    BERLIN (25.10.2022) – Die Entscheidung ist heute morgen gefallen: Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat im Eilverfahren die Rechtswidrigkeit des jetzigen Zustandes der für den Autoverkehr gesperrten Friedrichstraße festgestellt und für die Aufhebung der Sperrung entschieden! Es lägen keine Voraussetzungen für diese Straßensperrung vor.

    Damit müssen die die Sperrung anordnenden Verkehrsschilder vom gescheiterten Verkehrsversuch „Flaniermeile Friedrichstraße“, der bereits seit Oktober 2021 beendet ist, binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung zurückgebaut und die Straße muss wieder für den Autoverkehr freigeben werden.

    Das Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ begrüßt diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, denn nur die direkte Erreichbarkeit über die Friedrichstraße erleichtert den Verkehrsfluss des gesamten Stadtquartiers in der Mitte der Hauptstadt. Nur die Aufhebung der Straßensperrung gewährleistet eine zentrale Friedrichstraße als funktionierende Einkaufsstraße.

    Bisher 19 Ladenschließungen entlang der Friedrichstraße seit Beginn der Sperrung für den Autoverkehr zeigten eindrücklich, dass der Verkehrsversuch gescheitert ist, dass der jetzige Zustand der Straße rücksichtslos ohne die Beteiligung der betroffenen Akteure und ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten durchgesetzt wurde und ein Umdenken dringend erforderlich ist.

    Auch die aktuellen Pläne zur Umstrukturierung der Charlottenstraße zur Fahrradstraße mit gegensätzlichen Einbahnstraßen und den Zugängen zu den Parkgaragen, dem Liefer- und Anliegerverkehr sieht das Aktionsbündnis sehr kritisch. Ebenso, ein Verkehrskonzept für die historische Mitte Berlins aus einem gescheiterten Verkehrsversuch heraus zu planen. Zu viele gleichzeitig stattfindende Bauvorhaben schränken rund um die Friedrichstraße den Geschäftsbetrieb zu stark ein. Die aktuellen Umbaumaßnahmen des Gendarmenmarktes wurden bei der neuen Straßenplanung nicht mitbedacht.

    Das Aktionsbündnis, das im Schulterschluss u.a. mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) und der DEHOGA agiert, wird diese neuen Pläne der Senatsverwaltung prüfen.

    Das Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße!“ forderte seit Anfang dieses Jahres den sofortigen Rückbau des Verkehrsversuches, stand und steht dem Berliner Senat und Abgeordnetenhaus bei der Arbeit an einem um-fassenden Verkehrs- und Tourismuskonzept für die gesamte Friedrichstadt weiterhin konstruktiv zur Verfügung.
    Das Bündnis bittet mit dieser Petition um Unterstützung: https://tinyurl.com/petitionfriedrichstrasse.

    Alle Infos zum Aktionsbündnis: www.rettet-die-friedrichstrasse.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Wirtschaftskreis Mitte e.V.
    Frau Annett Greiner-Bäuerle
    Poststraße 7
    10178 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 01723037996
    web ..: http://www.wkmitte.berlin
    email : office@wkmitte.berlin

    Pressekontakt:

    Wirtschaftskreis Mitte e.V.
    Frau Gritt Ockert
    Poststraße 7
    10178 Berlin

    fon ..: +491723037996
    web ..: http://www.wkmitte.berlin
    email : ockert@imails.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Verwaltungsgericht Berlin: Sperrung der Friedrichstraße für Autos ist rechtswidrig!

    veröffentlicht am 26. Oktober 2022 in der Rubrik Presse - News
    News wurden 73 x angesehen • News-ID 132874
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.