-
Begeht einer GmbH eine Markenrechtsverletzung kann ihr alleiniger Geschäftsführer auch persönlich dafür haften. Das hat das LG München mit Urteil vom 9. Juli 2019 entschieden (Az.: 33 O 11904/18).
Geschäftsführer einer GmbH sind einem großen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können bei Verletzung ihrer Pflichten nicht nur gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig sein, sondern auch gegenüber Dritten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com. Dies wird auch durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München deutlich. Demnach kann der Geschäftsführer für eine Markenrechtverletzung der GmbH persönlich haftbar gemacht werden.
In dem zu Grunde liegenden Fall machte ein Konzern gegen die GmbH und ihren Geschäftsführer u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Löschung und Kostenerstattung geltend. Der Konzern ist Inhaber verschiedener Marken mit dem prägenden Bestandteil „M“. Die GmbH war ebenfalls Inhaberin zweier M-Marken. Der Konzern hatte beim DPMA zunächst Verfallsanträge gegen beide Marken gestellt, die Gesellschaft und ihren Geschäftsführer abgemahnt und schließlich Klage erhoben. Das M-Logo des Konzerns verfüge über durchschnittliche Kennzeichnungskraft und Unterscheidungskraft.
Die Klage stützte sich darauf, dass der Verbraucher aufgrund des Bekanntheitsgrads die Marken verwechseln oder unternehmerische Zusammenhänge vermuten könnte. Dadurch liege ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.
Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG München stellte fest, dass auch bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehe. Außerdem hafte der GmbH-Geschäftsführer auch persönlich für die Markenrechtsverletzung.
Die persönliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers als Täter oder Teilnehmer setze voraus, dass er als gesetzlicher Vertreter entweder an der Markenrechtsverletzung durch positives Tun beteiligt war oder sie aufgrund der Garantenstellung hätte verhindern müssen. Von einer Verantwortlichkeit als Täter oder Teilnehmer könne auch dann ausgegangen werden, wenn es um Maßnahmen der Gesellschaft geht, die typischerweise auf Geschäftsführerebene entschieden werden. Dann könne davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Maßnahme von dem gesetzlichen Vertreter veranlasst wurde. Dies sei hier der Fall, so das LG München.
Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschaften und Geschäftsführer beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Deutschlandfon ..: +49 221 2927310
fax ..: +49 221 29273155
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comPressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Kölnfon ..: +49 221 2927310
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
LG München: Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen
veröffentlicht am 16. August 2019 in der Rubrik Presse - News
News wurden 72 x angesehen • News-ID 53512
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
LG München: Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen
auf Heute News suchen
neu veröffentlicht auf Heute News
- First Mining unterzeichnet Prozessvereinbarung mit der Cat Lake First Nation und der Lac Seul First Nation zur Unterstützung der Folgenabschätzung unter der Leitung der Anishinaabe
- UMT AG veröffentlicht Halbjahresbericht 2024
- Military Metals schließt endgültige Vereinbarung über den Erwerb von Antimonvorkommen in der Europäischen Union ab
- Nutzen Sie die kostenlose Computerschrottentsorgung in Konstanz – Platz schaffen und nachhaltig handeln!
- ISX Financial EU PLC Q3 2024 Bericht
- Fenster-Expresslieferung: Schnelle Lösungen für Bau- und Renovierungsprojekte deutschlandweit
- Die häufigsten gravierenden Mängel bei Immobilien – Sven Schwarzat berichtet
- Hybrid Power Solutions sichert sich Auftrag für saubere Energieanlagen im Wert von 600.000 $
- Collective Mining gibt den Abschluss der Finanzierungen mit einem Bruttoerlös von 46,35 Millionen C$ bekannt
- Urlaub ist das beste Weihnachtsgeschenk
Archive