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Im Pankower Kleingartenwesen schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut, der in Berlin zunehmend wahrgenommen wird – Mit Anmerkungen zu einer steuerrechtlichen Weltneuheit.
Zum Statement von Frau Viola Kleinau, Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V., vom 11.8.2019.
Die Kuh ist nicht vom Eis, und das Eis wird dünner. Viele kritisch Denkende fühlen sich indessen zunehmend unter Druck gesetzt und als Schädiger des Kleingartenwesens abgestempelt. Droht der Zerfall des „gesamten Vorstands des Bezirksverbandes Pankow“ der Gartenfreunde e.V. , wie Einige dies nun befürchten ? Wir hoffen das nicht; aber Einiges muß sich ändern.
Nachdem wir (die „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“) in unserem Artikel vom 21.Juli 2019 über die „VFR Stadtgrün Erholung GmbH“ und einen Handelsregister-Text berichtet haben (siehe unten auf der Titelseite www.pankower-gartenzwerge.de) und unsere Meinung über bestehende Interessengegensätze kundgetan haben, erreichten uns viele zustimmende Stellungnahmen. Auch hier bitten wir nocheinmal um Nachsicht dafür, daß wir nicht alle beantworten können. Uns liegen nun aber auch drei Schriftstücke von jener Seite vor, die sich kritisiert sieht (vom 19.Juli, vom 24.Juli, vom 11.August 2019), die wir als aggressive Flucht nach vorne bewerten. Zwei davon (vom 19.Juli und vom 11.August 2019) wurden von Frau Kleinau verfasst, zuletzt/ aktuell nun das Statement vom 11.August 2019 – veröffentlicht auf der Website des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.
E i n e r s e i t s wird in den drei oben genannten Schreiben/ Schriftstücken behauptet, daß unsere Kritik völlig haltlos ist, geradezu als wären die von uns genannten Fakten frei erfunden und unsere Fragen und Kritik nur Ausgeburt einer irrigen Fantasie, gewissermaßen alles nur flach und abwegig.
A n d e r e r s e i t s wird aber in großer Aufregung ein einzigartiger Riesenaufwand an Gegenaktionen betrieben (zuletzt jetzt sogar die Durchführung einer außerordentlichen Delegiertenkonferenz für den gesamten Bereich aller Pankower Kleingartenanlagen). Es begann diese enorme Aktivität bereits nach unserem Schreiben -mit den darin gestellten Fragen- vom 12.Juli 2019 (das gar nicht veröffentlicht wurde); es begann also schon vor einer öffentlicher Kritik unsererseits. Es drohe, so wird argumentiert, durch unsere Berichterstattung nun ein großer Schaden für das gesamte Berliner Kleingartenwesen, und es drohe auch der Zerfall des „gesamten Vorstands des Bezirksverbandes“ Pankow, wie es in einem der drei o.g. Schreiben heißt (in jenem vom 24.Juli – es wurde an viele Pankower Kleingärtner verteilt).Daß sich zwischen diesen beiden Argumentationsebenen ein erheblicher und absurder Widerspruch auftut, erkennt jeder. Es bedarf dies keiner näheren Erläuterung. Daß jedoch die Urheber dieser Argumentation dies nicht zu erkennen scheinen, ist fast schon erschreckend, vielleicht aber auch aufschlußreich. Trafen unsere Fragen in’s Schwarze ?
Und nocheinmal: Wenn ein Schaden für das Kleingartenwesen droht, dann sind nicht Diejenigen dafür verantwortlich, die über Interessengegensätze berichten und ihre Vermeidung anstreben, sondern Diejenigen, die sich durch ihr Handeln in Interessengegensätze verwickelt haben.
Frau Kleinau erläutert nun in ihrem Statement vom 11.8.2019, daß sich die Makler-Tätigkeit der VFR Stadtgrün Erholung GmbH (bei der Frau Viola Kleinau und Herr Friedhelm Schipper Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer sind) bislang nur auf einen einzigen Pankower Anlagen-Komplex bezieht, der früher statusrechtlich als Kleingartenanlage, inzwischen aber rechtsprechungsbedingt als Erholungsanlage eingeordnet wurde.
Was ist das für ein Argument ? Es erinnert an das Muster: Es war ja nur einmal ! Und wenn die GmbH, deren Tätigkeit weiter andauert, schon bei ihrer Gründung im Hinblick auf avisierte Maklertätigkeit keinen anderen Zielgegenstand als diesen einen Pankower Anlagen-Komplex hatte, warum wurde das dann nicht auch so im Handelsregister eingetragen ?
Hier der Handelsregister-Text.
Stand wirklich von Anfang an fest, daß man sich immer stets nur auf diesen einen Anlagen-Komplex beschränken will ? Und selbst wenn es so ist, so erkennen wir nicht, daß unsere Auffassung zur Frage bestehender Interessengegensätze damit in irgendeiner Weise auch nur ansatzweise widerlegt wäre:
Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de/Interessengegensätze
Zum Thema „Erholungsanlagen“ eine Zwischenbemerkung: Grundstückseigentümern fließt wesentlich mehr Geld zu, wenn es ihnen gelingt, eine Kleingartenanlage (im Sinne des BKleingG) statusrechtlich in eine Erholungsanlage umzuwandeln. Da ist es schon verführerisch, an einer angeblich zu geringen „kleingärtnerischen Nutzung“ in einer KGA herumzukritisieren (bspw. an vermeintlich zu großen Kompostflächen in den Kleingärten bzw. zu hohen Anrechnungen derselben im Rahmen der Drittelregelung etc. …). Leider ist zu erwarten, daß in Berlin eine Reihe von Kleingartenanlagen ihren Status verlieren werden. Auch einige Umwidmungen in Erholungsanlagen sind nicht unwahrscheinlich. Dies wird noch viele Tränen mit sich bringen. Es ist sehr wichtig, daß sich Kleingärtner, Kleingartenvereine, Kleingarten-Bezirksverbände energisch gegen diese Entwicklung stemmen. Unnötige Angriffsflächen sollten vermieden werden. Ebenso jede Verwicklung in Interessengegensätze.
Frau Kleinau hat sich nun von der Pankower Delegiertenversammlung der Kleingärtner am 5.August 2019 das Vertrauen aussprechen lassen. Dies war vorauszusehen. Solche Vorgehensweisen sind in derartigen bzw. vergleichbaren Fällen in allen Politikbereichen in Deutschland verbreitet. Es läuft immer und immer wieder nach dem gleichen Schema ab. Ein Redner der Gegenseite war bei dieser Delegiertenversammlung nicht eingeladen, kam nicht zu Wort. Auch eine Erläuterung über bestimmte unternehmensrechtliche und damit verbundene steuerrechtliche Zusammenhänge, wie sie im gegebenen Kontext sinnvoll gewesen wäre, erfolgte nicht. Den Delegierten ist kein Vorwurf zu machen. Indessen: Die Interessengegensätze bestehen weiter. Sie sind nicht weggezaubert. In einem der o.g. drei Schreiben wurden Pankower Kleingärtner energisch gewarnt, sich nicht der von uns geäußerten Kritik anzuschließen, da sie ansonsten dem Kleingartenwesen schaden würden.
Eine Anmerkung zu den erwähnten unternehmensrechtlichen Zusammenhängen: Eine GmbH ohne kommerziellen Hintergrund gibt es unternehmensrechtlich nicht. Es dennoch zu behaupten hieße, Menschen für dumm zu verkaufen. Tun sich Personen zusammen, um einen Zweck zu verfolgen, der frei ist von kommerziellen Hintergründen, dann gibt es dafür durchaus verschiedene juristische Gestaltungsformen. Hier die richtige Wahl zu treffen, gebieten schon steuerrechtliche Regelungen (bis hin ggf. zu einer kompletten Steuerfreistellung). Die Gründung einer GmbH jedoch, wäre zum Zwecke der Vermeidung jedweden kommerziellen Hintergrundes und Bezuges eine Absurdität. Eine neuartige Form von GmbH (nicht zu verwechseln mit gGmbH), explizit gegründet zur Vermeidung kommerzieller Bezüge und Hintergründe, kann mit Fug und Recht als W e l t n e u h e i t betrachtet werden. Voller Ehrfurcht ziehen wir den Hut und senken unser Haupt. Steuerrechtsexperten dürfen sich dem Erstaunen hingeben.
Ist jemand zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, so sind für ihn Einkünfte in zweierlei Form denkbar: Gewinne für den Gesellschafter (für die Person in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter), sei es durch Maklertätigkeit oder durch andere Tätigkeitsfelder, und Bezüge irgendwelcher Art für den Geschäftsführer (für die gleiche Person, aber in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer). Macht die Gesellschaft keinen Gewinn, erhält die Person, zumindest in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, natürlich kein Geld bzw. keinen Gewinnanteil. Damit ist noch nicht die Frage der Zweckbestimmung einer GmbH geklärt – schon gar nicht bei ihrer Gründung.
Bei der Gründung der VFR Stadtgrün Erholung GmbH (Geschäftssitz lt. Handelsregistereintrag: Quickborner Str. 12 in Berlin, wo auch der Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde seinen Sitz hat) haben die Gesellschafter 25.200,- Euro in die GmbH eingebracht (und in dieser Höhe also mit persönlichem Haftungsrisiko).Damit nun zum Hauptargument in dem Statement der Frau Viola Kleinau vom 11.August 2019. Frau Kleinau : „… den Gesellschaftern der GmbH geht es nicht um kommerzielle Gewinne, sondern um den Erhalt der Anlage … als Bestandteil des Pankower Stadtgrüns.“ Wie diese Aussage bewertet wird, ist wahrlich nicht unwesentlich.
H i e r nochmal der Handelsregister-Text.
Daß die Buchhaltung der GmbH indessen von einem externen Steuerbüro vorgenommen wird (warum auch nicht ?), daß die Bilanz der GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht wird … und … mancherlei Dinge mehr, die Frau Kleinau eilfertig in ihrem Statement auflistet (als vermeintlich starke Argumente – wie gepfefferte Trümpfe beim Skat), hat mit der Frage bestehender oder nicht bestehender Interessengegensätze unserer Meinung nach wenig zu tun. Das gilt ebenso hinsichtlich der von uns erläuterten mittelbaren Relativierung des Prinzips der unentgeltlichen Ehrenamtlichkeit. Das Statement erzeugte bei uns den Eindruck von Augenwischerei und Nebelkerzentaktik. Wer, wie der Vogel Strauß, seinen Kopf in den Sand stecken will, mag sich beruhigt fühlen. Viele aber, das wissen wir aufgrund der Rückmeldungen sehr genau, fühlen: Die Kuh ist noch nicht vom Eis, und das Eis wird dünner ! Auch wenn einige der kritisch Denkenden Angst haben. Niemand will als Schädiger des Kleingartenwesens abgestempelt werden.
Doch es wächst auch die Empörung: Über die bestehenden Interessengegensätze, über die dubiose Theorie von einer GmbH ohne kommerzielle Hintergründe und Bezüge, und über die Versuche, Kritik als Schädigung des Kleingartenwesens abzutun.
Werden die geschilderten dubiosen Geschäftspraktiken Schule machen ?
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschlandfon ..: 0162-4347095
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.deZeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.
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Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
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Wenn Kleingärtner-Funktionäre zugleich Gründer und Gesellschafter einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind.
veröffentlicht am 20. August 2019 in der Rubrik Presse - News
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