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Unternehmen sollten sich mit Restrukturierungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge befassen. Sie können auf diese Weise ungeliebte Versicherungsverträge loswerden.
Dass die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland als dritte Säule der Ruhestandsfinanzierung (neben der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung) eine hohe Bedeutung besitzt, ist mittlerweile allgemein bekannt und akzeptiert. Und nicht zuletzt sorgt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für zusätzlichen Schwung: Jeder Arbeitnehmer hat demnach Anspruch darauf, mit staatlicher Förderung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen und so sein Ruhestandseinkommen weiter auf- und auszubauen. Die Bundesregierung zielt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll durch das Gesetz ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.
„Diese gesetzliche Neuregelung kann für Unternehmer ein guter Anlass sein, sich die Struktur in der bAV einmal genau anzusehen. Denn leider zeigt die Praxis immer wieder, dass nicht alle Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge halten, was sie versprechen. Gerade bei der Direktversicherung, dem am stark verbreiteten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, ist das der Fall“, betont Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin (www.bacon-pension-trust.ag). Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschaldotierten Unternehmenskasse in der selbst entwickelten und rechtlich geschützten Form des corporate cash fund® um.
Der Experte weiß: „Viele der Versicherungsverträge, auf denen die Direktversicherung als bAV-Form basiert, sind vergleichsweise teuer, unflexibel und nicht sonderlich rentierlich. Kurzum: Sie helfen der Versicherungsgesellschaft und dem Vermittler, aber weder dem Unternehmen noch dem versicherten Mitarbeiter. Er verfügt beim Eintritt in den Ruhestand möglicherweise nicht über die erwartete Summe, und das Unternehmen haftet bei einem Arbeitsplatzwechsel auch noch für die hohe Differenz zwischen dem kalkulierten und dem echten Vertragswert.“
Daher ruft Frank Strehlau Unternehmen dazu auf, durch einen neutralen Berater die bAV auf ihre allgemeine Struktur, ihre Kosten und Renditepotenzialen sowie auf die Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. „Daraus können dann Restrukturierungsmaßnahmen in der betrieblichen Altersvorsorge hervorgehen. Stellt sich heraus, dass die bisherige bAV den Ansprüchen nicht genügt, können Wege gefunden werden, die Verträge abzustoßen und eine neue Struktur zu schaffen. Wir raten dazu, die betriebliche Altersvorsorge im Folgenden zukunftssicher zu gestalten – also versicherungsfrei und dementsprechend unabhängig von klassischen Policen“, sagt Frank Strehlau.
Eine ebensolche versicherungsfreie Alternative ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse. Die arbeitgeberfinanzierten Zahlungen werden direkt als Betriebsausgaben anerkannt, können aber als Working Capital im Unternehmen, anders als bei der Versicherungslösung, dementsprechend für die eigenen Zwecke genutzt werden. Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Der bacon pension trust-Vorstand erklärt: „Aus dem unternehmerischen Einsatz oder einer externen Vermögensverwaltung entsteht die benötigte Summe, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter zum Bezugszeitpunkt zu finanzieren. Die Verzinsung der Einzahlungen wird in der Regel mit drei Prozent jährlich beziffert. Dies verschafft Unternehmen und deren Mitarbeiter absolute Freiheit im Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
bacon pension trust ag
Herr Frank Strehlau
Ringstraße 33
12205 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 30 610818100
web ..: http://www.bacon-pension-trust.ag
email : info@bacon-pension-trust.agÜber die bacon pension trust AG
Die bacon pension trust AG mit Sitz in Berlin ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert hat. Die bacon pension trust AG wird vom Bank- und Finanzierungsexperten Frank Strehlau als Vorstand geführt, dem Aufsichtsrat steht Prof. Dr. Holger Wassermann vor. Im Fokus der Tätigkeit steht die Errichtung und dauerhafte Beratung sogenannter pauschal dotierter Unternehmenskassen für mittelständische Unternehmen, um dadurch eine optimale Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen, finanzielle Vorteile herzustellen und Haftungsrisiken für Unternehmer und Unternehmen weitgehend zu reduzieren. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, in anerkannten Fachpublikationen erläutert und bereits bei einer ganzen Reihe von mittelständischen Unternehmen erfolgreich etabliert. Ebenso berät die bacon pension trust AG bei der Implementierung und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTAs), der Sanierung von Pensionszusagen und Direktversicherungen sowie der Verwaltung von Zeitwertkonten. Bei der Rückabwicklung ungünstiger Direktversicherungen und Pensionszusagen arbeitet die Beratungsgesellschaft mit etablierten Partnern zusammen und bietet innovative, rechtlich und steuerlich optimale Lösungen, um Altverträge aufzulösen und die frei werdenden Gelder in effiziente und kostengünstige Systeme zu investieren. Entscheidend dabei: Die bacon pension trust AG verkauft oder vermittelt keine Versicherungsprodukte, sondern ist ausschließlich in der Beratung tätig. Weitere Informationen unter www.bacon-pension-trust.ag
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 01705200599
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email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Pauschaldotierte Unternehmenskasse: bAV neu aufstellen
veröffentlicht am 12. August 2019 in der Rubrik Presse - News
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