-
Seit 1. Juli 2023 haben elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler und Auftraggeber mit dem ElektroG.
Sie müssen einer Prüfpflicht nachgehen. Wenn erforderliche Registrierungen beim Elektro-Altgeräte Register nicht nachgewiesen werden können, werden die entsprechenden Akteure gesperrt. Nicht registrierte Produkte dürfen nicht mehr ausgeliefert werden.
Maßgeblich ist der Paragraf 6 „Registrierung“ des ElektroG. So heißt es in Absatz 2: „Hersteller dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht vornehmen (3.)“ Hervorzuheben ist auch Absatz 3: „Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.“
Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Aktuell kann es drei Monate dauern, bis eine Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register genehmigt wird. Bei diesem bürokratischen Aufwand leistet Lightcycle Hilfestellung.
Weiterführende Informationen unter: www.lightcycle.de/vertreiber
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschlandfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deÜber Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.
Pressekontakt:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 Münchenfon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
veröffentlicht am 5. Juli 2023 in der Rubrik Presse - News
News wurden 178 x angesehen • News-ID 147366
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
auf Heute News suchen
neu veröffentlicht auf Heute News
- „Erfolgsgeschichten“ – Eventagentur Passepartout zieht positive Bilanz im Bereich Jubiläen
- Spektakuläre Goldfunde und riesige Ressourcen – der Countdown für das nächste Rohstoffwunder läuft!
- Das DIY Magazin: Alles rund um Selbermachen – Do It Yourself
- Weihnachtsbaum-Preise 2024 – Deutliche Anstiege für echte und künstliche Bäume
- Azincourt Energy erwirbt Option auf fortgeschrittenes Uranprojekt in Labrador
- „Bogotá dein Zuhause“: Bogotá präsentiert sich mit neuem Image auf der COP16
- WonderFi arbeitet mit Fundstrat zusammen, um Investoren exklusive Research und Einblicke in die Krypto-Wirtschaft bereitzustellen
- Kostenlose Computerschrottentsorgung in Kassel – Platz schaffen und die Umwelt schützen!
- Kandima Maldives eröffnet „Fast Track“: Die längste und schnellste E-Gokart Profibahn der Malediven!
- Great Pacific Gold ernennt Callum Spink zum neuen Vice President für Exploration
Archive